Schwerpunkte

Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist das Familien- und Erbrecht


 Familien- und Erbrecht

Wir beraten Sie bei:

  • der Verfassung eines Ehevertrags sowie dem Entwurf von
    Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Problemen der Ehescheidung wie Unterhalt, elterliche Sorge,
    Ehewohnung und Hausrat, Vermögensauseinandersetzung
    unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten
  • erbrechtlichen Besonderheiten unter Ehegatten
  • Entwurf eines Ehevertrages mit Erbvertrag
  • steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder
  • Fragen zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt