n-tv Interview

 

                                         
 

Interview bei n-tv am 18.03.2009

von der Osten: 

Bei uns ist Herr Schnitzler aus der Fachzeitschrift Forum Familienrecht. Herr Schnitzler, das neue Gesetz zwingt die Richter dazu sich jeden Einzelfall genau anzusehen. Das ist sicherlich schwer für die juristische Praxis. Kann man heute dazu aus Karlsruhe einen Art Leitfaden erwarten?

 

Schnitzler:

Das die Erwartung vieler  Kolleginnen und Kollegen; auch vieler Familienrichter. Die Frage nur, ob der BGH das tatsächlich leisten kann und auch leisten will. Feststeht, dass das Altersphasenmodell, das bis zum 31.12.2007 unser Leitfaden war, das dieses Altersphasenmodell ad acta gelegt ist durch den Gesetzgeber und wir im Pinzip nicht mehr alleine es am Alter der Kinder festmachen dürfen, sondern weitere Gesichtspunkte dazukommen, wie Betreuungsmöglichkeiten, wie sieht die Gesundheit des Kindes aus? Hier in dem Berliner Fall ist es ein asthmakrankes Kind, das kommt noch dazu, sodass also die Möglichkeiten für die Revisionsentscheidung wohl nicht so groß sind, gegen diese Urteil anzugehen.

von der Osten: 

Herr Schnitzler, mal ganz grundsätzlich, wohin weist denn der Trend? Dass die Männer in eine eher bessere Situation beim Unterhaltsrecht kommen als bislang?

Schnitzler:        

Also, man wird sagen können, dass der betreuende Ehegatte in Zukunft sich früher um Arbeit kümmern muss als das bisher üblich war. Wir hatten bisher das 0-8-15-Modell, das hieß bis 8 Jahre brauchte die meistens betreuende Mutter überhaupt nichts zu tun. Wenn sie etwas tat, wurde das Einkommen zur Hälfte angerechnet, also von 800,00 € Nebentätigkeit wurden nur 400,00 € berücksichtigt. Das ist ab 01. Januar 2008 völlig anders. Insofern ist die Eigenverantwortung im Gesetz nach vorne geschoben worden und insbesondere auch die Frage der Betreuung anders geregelt worden als nach altem Recht. 

von der Osten:

Also wichtig für den betreuenden Ehegatten sind diese Veränderungen, die es tatsächlich gibt. Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung und Erläuterung. Klaus Schnitzler.

 

 
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