Veröffentlichungen

 

Klaus Schnitzler

Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht, 5. Auflage, Beck-Verlag  2020

Herausgeber & Autor  

RA Dr. Kleffmann in FuR 2002, 43 "Ein großer Wurf ..." (zu der 1. Auflage) 

RA Dr. Bergschneider in NJW 2008, 2972 "Da kann man nur sagen: Kompliment! Hut ab!..." (zur 2. Auflage)

RiBGH Dose in FamRZ 2008, 2088 "Eine kompetente und für die anwaltliche Praxis sehr hilfreiche Darstellung des gesamten Familienrechts, die in den Bibliotheken der mit Familiensachen befassten Rechtsanwälte nicht fehlen sollte." (zur 2. Auflage)

VRiOLG a.D. Dr. Büttner in FF 2008, 220 "Noch ein Wort zum Herausgeber: Es nötigt Bewunderung ab, 25 Autoren in der Kürze der Zeit ... zur pünktlichen Abgabe zu motivieren" (zur 2. Auflage)

Dr. Menne, Richter am KG, Berlin in FF 2010, 509 "Das Gesamturteil zu dem handlichen Band kann daher, mit den Worten eines Börsenmaklers ausgedrückt, nur lauten: Kaufen!" (zur 3. Auflage)

RA Melchers, Nordenham in FamRZ 2011, 18 "Das von Schnitzler herausgegebenen Münchner Anwaltshandbuch Familienrecht liegt nun in 3. Auflage vor... Die selbstgesteckten hohen Ziele werden durchgängig erreicht."

Prof. Dr. Winfried Born in NJW 2014, 2488 "Man muss im Familienrecht nicht als Anwalt tätig sein, um das Handbuch gut zu finden; ... Das Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht erleichtert die praktische Arbeit in jedem Fall."

Münchener Anwaltshandbuch

Nomos Kommentar BGB

Bandherausgeber Nomos-Kommentar Band 4, BGB Familienrecht, 4. Auflage 2021

Herausgegeben von Prof. Dr. Dagmar Kaiser, RA Klaus Schnitzler, FAFamR, RiBGH Roger Schilling und Prof.Dr. Anne Sanders


Rezensionen 

Dr. Meo Micaela Hahne, VRinBGH i.R. in FF 2014, 379 ... Es erweist sich als unerlässlicher Helfer für alle Rechtsanwender, für die eine vertiefende Befassung mit dem Familienrecht erforderlich ist.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Winfried Born in NJW 2014, 3499 ... Fazit: Band 4 des Nomos Kommentars (Familienrecht) ist eine ganz vorzügliche Arbeitshilfe für den familienrechtlichen Praktiker. Der Band verbindet Praxisbezug mit wissenschaftlicher Tiefe bei gleichzeitiger Übersichtlichkeit - das kann man als kleines Kunststück bezeichnen. (zur 3. Aufl. 2014)

VRiOLG Prof. Dr. Brudermüller in FamRZ 2009, 9 "Ein Kommentar ... der Praxistauglichkeit und wissenschaftliche Fundiertheit vortrefflich vereint".

Dr. Götz, RiOLG  in FamRZ 2011, 1 "...kann das Buch uneingeschränkt empfohlen werden".

Reinken, VRiOLG in FuR 2011, 10 "...als Printwerk  ist es unbedingt empfehlenswert.".

Dr. Bömelburg, RiOLG in FF 2010, 10 "...Die neue Auflage des früheren Anwaltskommentars  BGB, Familienrecht, ist deshalb als wertvolle Arbeitshilfe uneingeschränkt zu empfehlen..".

wauRiAG Dr. Viefhues in ZFE 2010, 9 "...Fazit: Es ist eine sehr gute Nachricht, dass dieser Kommentar als kompetenter Wegweiser wieder in aktueller Auflage verfügbar ist.".

Anwaltskommentar BGB

FORUM Familienrecht

 

FF 2019 / 382 ff.:

Familiengerichte gestern und heute

FF 2018 / 431ff:

Verwirkungstatbestände in § 1579 BGB - 10 Jahr nach der Unterhaltsrechtsreform

FF 2017 / 196:

Familienrecht im Konzert mit anderen familienrechtlichen Zeitschriften

FF 2015 / 50 ff.:

Ehedauer - ein häufig unterschätztes Kriterum

FF 2014 / 94-104:

In verwirkender Mission: Grobe Unbilligkeit im Familienrecht

FF 2013 / 433 f.:

Lange Ehedauer und Neufassung § 1578 b BGB (Menne/Schnitzler)  

FF 2012 / 381:

Editorial Jubiläen und Geburtstage

FF 2012 / 62:

Einstweiliger Rechtschutz im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren un der Beschleunigungsgrundsatz

FF 2012 / 31:

Anmerkung zu BGH 05.10.2011 - Verwirkungsproblematik

FF 2011 / 290 f :

Die verfestigte Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2BGB

FF 2010 / 337 :

Die Einzelfallentscheidung im Unterhaltsrecht

FF 2009 / 319 :

Anmerkung zum BGH-Urteil vom 06.05.2009 - XII ZR 114/08 Betreuungsunterhalt einer Krankengymnastin bei zwei ältern Kindern

FF 2008 / 270 : 

Das Altersphasenmodell und die neuen Leitlinien der
Oberlandesgerichte ab 01.01.2008

FF 2006 / 34 : 

Der Unterhalt des volljährigen Kindes -
Prüfungsschema und Berechnungsbeispiele

FF 2005 / 287 : 

Quo vadis Familienrecht?

FF 2005 / 192 : 

Verwirkung des Geschiedenenunterhalts nach 16 Monaten
eheähnlichen Zusammenlebens

FF 2005 / 107 :

Unterhaltsanspruch bei Lebensgemeinschaft mit dem Schwiegersohn

FF 2003 / 42 :

Differenzmethode statt Anrechnungsmethode bei
Versorgungsleistungen für neuen Partner

FF 2001 / 82 :

Unterhaltsverwirkung bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft
in getrennten Wohnungen

FF 1999 / 43:

Verschweigen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten

 

 

 

FORUM Familienrecht

Familie Partnerschaft Recht

FPR 2013 / 532 f.:

Verwirkung und Verzicht 

FPR 2011 / 300 - 303:

Rechtsanwälte in Familienverfahren, Familiengericht und Jugendamt

FPR 2008 / 41 - 44:

Die verfestigte Lebensgemeinschaft als selbstständiger
Härtegrund im neuen § 1579 Nr. 2 BGB

FPR 2006 / 376 - 380:

Auswirkungen von Straftaten auf das Familienrecht: Verwirkung

FPR

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

FamRZ 2013 / 424 ff:  

35 Jahre Familiengerichte in Deutschland

FamRZ 2006 / 239:

Die verfestigte Lebensgemeinschaft in der
Rechtssprechung der Familiengerichte

FamRZ

sonstige Veröffentlichungen

Festschrift für Gerd Brudermüller 01. Februar 2014

Das Solidaritätsprinzip im Unterhaltsrecht der Ehegatten und § 1579 Nr. 2 BGB